Auszüge aus der Sitzung vom 10. 12. 2014

 

TOP 4: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Gemeindegebiet Türkenfeld

Aufgrund mehrerer Bauanfragen bezüglich landwirtschaftlicher Grundstücke in Ortsrandlage und der offenen Frage nach einem neuen Gewerbegebiet sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, den rund 30 Jahre alten Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Bei der Neuplanung sollen die Ergebnisse aus den Arbeiten des für die Dorferneuerung zuständigen Planungsbüros Kurz mit einfließen.

Die Mehrheit des Gemeinderates sieht angesichts der anstehenden Aufgaben (Dorferneuerung, Ausbau der Bahnhofstraße im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Am Bühlacker“) allerdings keine Notwendigkeit einer Neuplanung zum jetzigen Zeitpunkt. Man einigt sich, die vorliegenden Anfragen bezüglich Bauland bei der nächsten Gemeinderatssitzung vorzulegen, um daran zu prüfen, ob eine Neuaufstellung aufgrund der Quantität der Anträge sinnvoll ist.

 

TOP 5: Antrag auf Vorbescheid: Sanierung und Ausbau eines Wohn- und Agrargebäudes zu Wohneinheiten, Fl.Nr. 1345/0, Weiherstr. 1

Hier ging es um ein ortsprägendes Gebäude am Weiher. Der Besitzer möchte das Haus sanieren und sieben Wohneinheiten herstellen. Er stellte eine Bauvoranfrage dazu. Die Zahl der geplanten Wohneinheiten wurde kontrovers diskutiert. In der Diskussion äußerte GR Schmitt Vorbehalte hinsichtlich der 7 geplanten Wohneinheiten und meinte, dies wären zu viele. GRin Gangjee-Well war der Meinung, solange der Bauherr die benötigten und vorgeschriebenen Parkplätze schafft, sei es seine privat Sache, wie  viele Wohneinheiten er in seinem Anwesen schafft. Bei der anschließenden Abstimmung erhielten die Punkte 1 (Realisierung von 4 untergeordneten Dachgauben) und 4 (Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid) eine klare Mehrheit, während die Punkte 2 und 3, die sich auf einen geplanten Zwerchgiebel und die Zahl der Wohneinheiten bezogen, negativ beschieden wurden.

 

TOP 7: Verwaltungsstreitsache wegen Anordnung einer Halteverbotszone in der Kirch-/Schulstraße

Nach einer kurzen, aber heftigen Auseinandersetzung über die vom Bürgermeister ohne vorherige Informierung des Gemeinderates (Sitzung am 12.11.2014) am 13. November initiierte Berufung gegen das ergangene Urteil des VG München bezüglich eines Halteverbotes in der Kirchstraße konzentrierte sich die Diskussion auf die Erfolgsaussichten einer Berufung und die Verbesserung der momentanen Verkehrssituation. Einige Ratsmitglieder zweifelten angesichts der sehr ausführlichen und nachvollziehbaren Urteilsbegründung am Erfolg eines Widerspruchs. GR Zöllner schlug vor, den entsprechenden Antrag der Gemeinde zurückzuziehen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die derzeitige Vorfahrtsregelung schnellstmöglich zu ändern. Der Gemeinderat stimmte daraufhin mehrheitlich für die Zurücknahme des Antrages auf Zulassung der Berufung und einigte sich auf einen Ortstermin mit den verantwortlichen Personen.

 

Wir begrüßen diese Entscheidung des Gemeinderates besonders. Wir meinen, dass das Beharren auf Rechthaberei wenig erfolgversprechend gewesen wäre, und es jetzt höchste Zeit für Taten statt Worten ist!

 

TOP 8: Privater Parkplatz Ortsmitte, Fl.Nr. 1, Gemarkung Türkenfeld

Die besondere Bedeutung des zentral gelegenen Platzes vor dem ehemaligen Gasthof Drexl wurde von mehreren GR-Mitgliedern gewürdigt. Angesichts der zahlreichen Nutzungen („öffentlicher“ Parkplatz für Friedhofs-, Gottesdienst- und Marktbesucher / Maibaumfeier etc.) müsse eine vernünftige Einigung mit den Grundstücksbesitzern über die künftige Nutzung des „Dorfplatzes“ gelingen. Eine Abstimmung erfolgte nicht, da die Behandlung dieser Angelegenheit im nicht öffentlichen Teil der Beratungen fortgesetzt wurde.

Stefan Zöllner